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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2014 - L 8 SO 67/11   

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https://dejure.org/2014,103999
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2014 - L 8 SO 67/11 (https://dejure.org/2014,103999)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.04.2014 - L 8 SO 67/11 (https://dejure.org/2014,103999)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. April 2014 - L 8 SO 67/11 (https://dejure.org/2014,103999)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 01.09.2008 - B 8 SO 12/08 B

    Leistungsempfänger von Sozialhilfe - kostenprivilegierter Personenkreis iS des §

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2014 - L 8 SO 67/11
    Die Klägerin hat auf die - nur bei übergegangenen Ansprüchen nach § 19 Abs. 6 SGB XII relevante - Kostenprivilegierung nach § 183 SGB XII (BSG, Beschluss vom 1. September 2008, B 8 SO 12/08 B, juris) hingewiesen.

    Das Verfahren ist für die Beteiligten gerichtkostenfrei (BSG, Beschluss vom 1. September 2008, B 8 SO 12/08 B, juris).

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2014 - L 8 SO 67/11
    Unabhängig davon hätte der klagende Einrichtungsträger ohnehin keinen eigenen Vergütungsanspruch gegenüber dem beklagten Sozialhilfeträger, da nur der Leistungsempfänger, nicht aber die Einrichtung selbst, gegenüber dem Sozialhilfeträger einen Anspruch auf die Übernahme des Heimentgelts besitzt (BSG, Urteil vom 28. Oktober 2008, B 8 SO 22/07 R, juris, RdNr. 27).
  • BSG, 24.07.2003 - B 3 P 1/03 R

    Öffentliche Förderung von stationären Pflegeeinrichtungen - Pflegewohngeld -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2014 - L 8 SO 67/11
    Liegt demnach mit dem bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss keine öffentliche Förderung im Sinne der §§ 9, 82 Abs. 3 SGB XI vor, sondern eine subjektbezogene Sozialleistung "sui generis", welche die Hilfebedürftigen selbst und direkt von Kosten entlastet (so auch BSG, Urteil vom 24. Juli 2003, B 3 P 1/03 R, juris, RdNrn. 12 ff., 18), gilt hinsichtlich der objektbezogenen Finanzierung (allein) § 82 Abs. 4 SGB XI mit der Folge, dass eine Übernahme von Investitionskosten nach § 93 Abs. 7 Satz 4 BSHG nur in Betracht kommt, wenn eine Vereinbarung geschlossen worden ist (so auch VGH Mannheim, Beschluss vom 23. September 2003, 12 S 742/03, juris, RdNr. 3 f. ; ebenso Plantholz in LPK-SGB XI, 3. Aufl. 2009, § 82, RdNr. 22 zur Nachfolgeregelung in § 75 Abs. 5 SGB XII).
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2003 - 4 LC 146/02

    Zustimmung zur gesonderten Berechnung betriebsnotwendiger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2014 - L 8 SO 67/11
    Bereits das damals zuständige OVG Lüneburg hat mit Urteil vom 22. Januar 2003 (4 LC 146/02) entschieden, dass dieser Zuschuss keine öffentliche (objektbezogene) Förderung nach § 9 SGB XI ist, sondern eine von der konkreten Bedürftigkeit des jeweiligen Heimbewohners abhängige und damit subjektbezogene Förderung (juris, RdNr. 38).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2003 - 12 S 742/03

    Pflegeeinrichtung - Kostenübernahme - Investitionskosten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2014 - L 8 SO 67/11
    Liegt demnach mit dem bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss keine öffentliche Förderung im Sinne der §§ 9, 82 Abs. 3 SGB XI vor, sondern eine subjektbezogene Sozialleistung "sui generis", welche die Hilfebedürftigen selbst und direkt von Kosten entlastet (so auch BSG, Urteil vom 24. Juli 2003, B 3 P 1/03 R, juris, RdNrn. 12 ff., 18), gilt hinsichtlich der objektbezogenen Finanzierung (allein) § 82 Abs. 4 SGB XI mit der Folge, dass eine Übernahme von Investitionskosten nach § 93 Abs. 7 Satz 4 BSHG nur in Betracht kommt, wenn eine Vereinbarung geschlossen worden ist (so auch VGH Mannheim, Beschluss vom 23. September 2003, 12 S 742/03, juris, RdNr. 3 f. ; ebenso Plantholz in LPK-SGB XI, 3. Aufl. 2009, § 82, RdNr. 22 zur Nachfolgeregelung in § 75 Abs. 5 SGB XII).
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